Home
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist keine normale Versicherung, sondern Teil der deutschen Sozialversicherung. Wir streben nicht nach Profit und setzen die Beiträge unserer Mitgliedsunternehmen wirtschaftlich ein. Für uns zählt die Gesundheit unserer Versicherten.
In erster Linie ist es unsere Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder erkranken Versicherte an einer Berufskrankheit, helfen wir medizinisch, beruflich und sozial. Diese Verantwortung ist uns und den übrigen gesetzlichen Unfallversicherungen Deutschlands per Gesetz übertragen (§ 1 SGB VII).
Im Gegensatz zu privaten bzw. persönlichen Versicherungen unterliegen in der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel Betriebe per Gesetz einer Pflichtmitgliedschaft. Das heißt, dass die Beiträge durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Beschäftigten erbracht werden, damit die Beschäftigten im Schadensfall abgesichert sind.
Sie sehen also, wir sind eine Versicherung, aber nicht so, wie Sie vielleicht vermuten.
Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung der VBG besteht aus Vertreterversammlung und Vorstand. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder – je zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der Versicherten – bestimmen unsere Geschicke. Sie werden alle sechs Jahre in den Sozialversicherungswahlen gewählt. Damit gewährleistet die Selbstverwaltung, dass die Interessen der Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung gewahrt werden.
Unser gesetzlicher Auftrag
Unsere gesetzliche Aufgabe ist es, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. In erster Linie setzen wir bei der Prävention im Betrieb an, indem wir Unternehmen dabei unterstützen, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ereignet sich dennoch ein Arbeitsunfall oder erkranken Versicherte an einer Berufskrankheit, helfen wir medizinisch, beruflich und sozial.
Diese große Verantwortung erwächst aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und leitet unser Handeln. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der VBG trägt ihren bzw. seinen Teil dazu bei, dass unsere Versicherten gesund und fit bleiben. Die Gesundheit unserer Versicherten ist unser Antrieb und Auftrag.